miramané mode berlin
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Stand: 01.01.2008
1.
Allgemeines 4.a) Lieferung 5.Retouren / Warenrücknahme Miramané behält sich das Recht vor, Retour
Anträge nur in Verbindung mit einer Gutschrift bzw. einem Warenaustausch mit
Artikeln aus dem Aktuellem Sortiment zu genehmigen. Währungsbeträge /
Gutschriften werden nicht an den Käufer zurückerstattet. 6. Haftung / Schäden
Die
Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich
aufgrund dieser Geschäftsbedingungen der Firma Miramané Mode Berlin, im
nachfolgenden Miramané genannt. Diese gelten somit auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart
werden Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistungen gelten diese
Bedingungen als anerkannt. Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen
des Käufers werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich
vereinbart sind. Nebenabreden und Ergänzungen des Vertrages sind
rechtsunwirksam, soweit sie nicht schriftlich von der Geschäftsleitung der Firma
Miramané bestätigt worden sind. Unsere Lieferung und Leistungen basieren auf den
allgemeinen Geschäftsbedingungen der deutschen Textilindustrie, jeweils neueste
Fassung
2. Angebote
Alle Angebote sind freibleibend und
unverbindlich. Abbildungen sind unverbindlich. Verbesserungen oder Änderungen
der Leistung sind zulässig, soweit sie dem Käufer unter Berücksichtigung der
Interessen von Miramané zumutbar sind. Stornierungen von Bestellungen sind
längstens innerhalb von 24 Stunden möglich. Miramané übernimmt keine Garantie
für die angegeben Lieferfristen.
3. Preisstellung
Im Grosshandel gelten die Preise
zzgl. der gesetzliche Mehrwertsteuer. Im Einzelhandel sind die Preise inclusive
der gesetzlichen Mehrwertsteuer ausgewiesen. Soweit nichts anderes vereinbart
ist, ist Miramané an die in Ihren Verbindlichen Angeboten enthaltenen
Preise für 14 Tage ab Angebotsdatum gebunden. Maßgebend sind die in der
Auftragsbestätigung/Angebot von Miramané genannten Preise. Zusätzliche
Leistungen, die im Angebot nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet. Die
Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten oder die Aufrechnung mit
irgendwelchen Gegenforderungen des Bestellers ist ausgeschlossen, außer die
Ansprüche des Bestellers sind rechtskräftig festgestellt. Angebote erfolgen,
wenn nicht anders vereinbart, stets in Euro. Während der Lieferzeit eintretende
Kurs-, Fracht- und Zolländerungen berechtigen den Verkäufer zu entsprechender
Preisänderung auch nach Abschluß des Vertrages
Die Lieferung erfolgt auf Kosten des
Käufers/Bestellers per Nachnahme. Die Kosten hierfür hat der Käufer zu
Tragen.(ACHTUNG: Die Post verlangt für Nachnahme-Pakete
zusätzliche
Zustellgebühren, die nicht auf der Rechnung ausgewiesen sind)
Wird eine
angekündigte Nachnahmesendung nicht abgenommen, lagern wir die Sendung auf Kosten des Bestellers. Eine erneute Lieferung
ist nur gegen Vorkasse möglich. Die geleistete Anzahlung wird mit unseren Kosten
verrechnet.
4.b)
Lieferung ins Ausland
Bei Zahlungen/Lieferungen im
Außenwirtschaftsverkehr gehen sämtliche Kosten, Spesen, Zölle, Gebühren,
Ausfuhrabgaben zu Lasten des Empfängers. Werden von Miramané gelieferte Waren
vom Besteller exportiert, so hat der Besteller bei der Ausfuhr die jeweiligen
gesetzlichen Bestimmungen zu beachten. Die Ware wird nur gegen Vorkasse
ausgeliefert.
4.c) Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den
Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person
übergeben worden ist, oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen
hat. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der
Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
Miramané haftet nicht für
Schäden, die durch Miramané Produkte entstanden sind, außer bei Nachweis von
grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Für Vermögensschäden haften wir nur bei
Vorsatz. Für Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung,
unerlaubten Handlungen, Organisationsverschulden, Verschulden bei
Vertragsabschluß haftet Miramané nur, wenn ihr bzw. ihren Erfüllungsgehilfen
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
7.
Garantie
Alle
Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte, Beratung und
sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, befreien den Käufer jedoch nicht
von eigenen Prüfungen und Versuchen. Der Käufer hat die Ware, soweit zumutbar
auch durch eine Probeverarbeitung bei Eingang auf Mängel bezüglich
Beschaffenheit und Einsatzzweck hin unverzüglich zu untersuchen, andernfalls
gilt die Ware als genehmigt. Im Einzelhandel gilt eine Vollgarantie. Das heißt,
Reparatur bzw. der Umtausch der defekten Teile erfolgt kostenlos. Ein etwaiger
Garantieaustausch erfolgt nach unserem Ermessen. Garantieleistungen können
erfolgen, wenn folgende Punkte erfüllt sind: - Eine Kopie der Rechnung und
ein Begleitschreiben mit Fehlerbeschreibung muß beiliegen. Beanstandete Ware
darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis zurückgesandt werden.
Die Gewährungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum (und beträgt, wenn nicht anders
angegeben, 6 Monate) Der Käufer muß Miramané etwaige Mängel unverzüglich, jedoch
spätestens 1 Woche nach Kenntnisnahme schriftlich mitteilen. Nach Ablauf dieser
Frist ist Miramané frei von jeder Gewährleistungspflicht
Unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung, sowie Fremdeingriff hat zur
Folge, daß Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sind. Eine Haftung für
normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Bei Sonderposten/Sonderpreisen ist kein Umtausch möglich. Herabgesetzte Ware wird "wie gesehen" verkauft. Gewährleistungsansprüche gegen Miramané
stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. Unfreie oder
Nachporto behaftete Sendungen werden generell verweigert. Garantielieferungen
erfolgen im Gegenzug portofrei. Ware, die auf Wunsch des Kunden in
Sonderaufmachung geliefert wurde, kann -ausser bei schweren Mängeln- nicht
zurückgenommen werden. Unsere Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich nach
unserer Wahl auf Ersatzlieferung, Wandlung, Minderung oder
Nachbesserung.
8. Eigentumsvorbehalt
Miramané behält
sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen
Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen
oder noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes
vor. Bei lautender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der
Saldoforderung.
9. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind je
nach Vereinbarung per Vorkasse, oder per Nachnahme zahlbar, soweit nicht
weiteres vereinbart ist. Sind bereits Zinsen und weitere Kosten zur Beitreibung
entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und
zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Der Käufer ist zur Aufrechnung oder
Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt
worden sind. Teillieferungen und Teilleistungen können gesondert in Rechnung
gestellt werden. Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag
auf dem Bankkonto von Miramané gutgeschrieben ist. Miramané ist zum sofortigen
Rücktritt vom Liefervertrag berechtigt, wenn uns Umstände bekannt werden, die
die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen. Hält Miramané weiter an dem
Vertrag fest, sind wir berechtigt, Vorauszahlungen, Bankbürgschaft oder
Sicherheitsleistungen zu verlangen. Miramané steht das Recht zu, den in Verzug
befindlichen Käufer von der weiteren Belieferung auszuschalten, auch wenn
entsprechende Lieferverträge geschlossen worden sind. Vom Verzugszeitpunkt an
ist Miramané berechtigt, unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren
Schadens, Zinsen in Höhe der banküblichen Debetzinsen, mindestens 3% über dem
jeweiligen Bundesbankdiskontsatz, zu berechnen. Der Käufer trägt die gesamten
Beitreibungs-, etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten.
10.
Lieferbarkeit
Die Lieferung aller unserer Produkte erfolgt im Normalfall
ab Lager. Erfragen Sie bitte die Lieferzeiten. Der Verkäufer ist zu
Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. Weitere Ansprüche des
Bestellers wegen Verzuges sind ausgeschlossen.
11. Anwendbares
Recht
Für diese Geschäftsbedingungen, sowie die gesamten
Rechtsbeziehungen zwischen Miramané und dem Käufer gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Andere nationale Rechte,
ebenso das einheitliche internationale Kaufrecht (EKA, EKAG) werden
ausgeschlossen. Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, wird Berlin
als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten
vereinbart.
12. Unwirksame Klauseln
Sollten einzelne
Bedingungen dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit des
Vertrages im übrigen hiervon unberührt. Unwirksame Vertragsbestandteile werden
durch solche ersetzt, die den Sinn der unwirksamen Bestandteile wiedergeben und
nach geltendem Recht zulässig sind.
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Miramané Mode Berlin
Die Geschäftsleitung
Segelfliegerdamm 89
12487 Berlin
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