miramané mode berlin

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Stand: 01.01.2017


1.Allgemeines
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen der Firma Miramané Mode Berlin, im nachfolgenden Miramané genannt. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistungen gelten diese Bedingungen als anerkannt. Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Käufers werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind. Nebenabreden und Ergänzungen des Vertrages sind rechtsunwirksam, soweit sie nicht schriftlich von der Geschäftsleitung der Firma Miramané bestätigt worden sind. Unsere Lieferung und Leistungen basieren auf den allgemeinen Geschäftsbedingungen der deutschen Textilindustrie, jeweils neueste Fassung

2.Angebote
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Abbildungen sind unverbindlich. Verbesserungen oder Änderungen der Leistung sind zulässig, soweit sie dem Käufer unter Berücksichtigung der Interessen von Miramané zumutbar sind. Stornierungen von Bestellungen sind längstens innerhalb von 24 Stunden möglich. Miramané übernimmt keine Garantie für die angegeben Lieferfristen.

3. Preisstellung
Im Grosshandel gelten die Preise zzgl. der gesetzliche Mehrwertsteuer. Im Einzelhandel sind die Preise inclusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer ausgewiesen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist Miramané  an die in Ihren Verbindlichen Angeboten enthaltenen Preise für 14 Tage ab Angebotsdatum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung/Angebot von Miramané genannten Preise. Zusätzliche Leistungen, die im Angebot nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten oder die Aufrechnung mit irgendwelchen Gegenforderungen des Bestellers ist ausgeschlossen, außer die Ansprüche des Bestellers sind rechtskräftig festgestellt. Angebote erfolgen, wenn nicht anders vereinbart, stets in Euro. Während der Lieferzeit eintretende Kurs-, Fracht- und Zolländerungen berechtigen den Verkäufer zu entsprechender Preisänderung auch nach Abschluß des Vertrages

4.a)Lieferung
Die Lieferung erfolgt auf Kosten des Käufers/Bestellers per Nachnahme. Die Kosten hierfür hat der Käufer zu Tragen.(ACHTUNG: Die Post verlangt für Nachnahme-Pakete
zusätzliche Zustellgebühren, die nicht auf der Rechnung ausgewiesen sind)
Wird eine angekündigte Nachnahmesendung nicht abgenommen, lagern wir die Sendung auf Kosten des Bestellers. Eine erneute Lieferung ist nur gegen Vorkasse möglich. Die geleistete Anzahlung wird mit unseren Kosten verrechnet.


4.b)Lieferung ins Ausland
Bei Zahlungen/Lieferungen im Außenwirtschaftsverkehr gehen sämtliche Kosten, Spesen, Zölle, Gebühren, Ausfuhrabgaben zu Lasten des Empfängers. Werden von Miramané gelieferte Waren vom Besteller exportiert, so hat der Besteller bei der Ausfuhr die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten. Die Ware wird nur gegen Vorkasse ausgeliefert.

4.c) Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist, oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. 

5.Retouren / Warenrücknahme

Miramané behält sich das Recht vor, Retour Anträge nur in Verbindung mit einer Gutschrift bzw. einem Warenaustausch mit Artikeln aus  dem Aktuellem Sortiment zu genehmigen. Währungsbeträge / Gutschriften werden nicht  an den Käufer zurückerstattet.

6. Haftung / Schäden
Miramané haftet nicht für Schäden, die durch Miramané Produkte entstanden sind, außer bei Nachweis von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Für Vermögensschäden haften wir nur bei Vorsatz. Für Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubten Handlungen, Organisationsverschulden, Verschulden bei Vertragsabschluß haftet Miramané nur, wenn ihr bzw. ihren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

7.Garantie
Alle Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte, Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, befreien den Käufer jedoch nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Der Käufer hat die Ware, soweit zumutbar auch durch eine Probeverarbeitung bei Eingang auf Mängel bezüglich Beschaffenheit und Einsatzzweck hin unverzüglich zu untersuchen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Im Einzelhandel gilt eine Vollgarantie. Das heißt, Reparatur bzw. der Umtausch der defekten Teile erfolgt kostenlos. Ein etwaiger Garantieaustausch erfolgt nach unserem Ermessen. Garantieleistungen können erfolgen, wenn folgende Punkte erfüllt sind: -  Eine Kopie der Rechnung und ein Begleitschreiben mit Fehlerbeschreibung muß beiliegen. Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis zurückgesandt werden. Die Gewährungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum (und beträgt, wenn nicht anders angegeben, 6 Monate) Der Käufer muß Miramané etwaige Mängel unverzüglich, jedoch spätestens 1 Woche nach Kenntnisnahme schriftlich mitteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist Miramané  frei von jeder Gewährleistungspflicht  Unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung, sowie Fremdeingriff hat zur Folge, daß Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sind. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Bei Sonderposten/Sonderpreisen ist kein Umtausch möglich. Herabgesetzte Ware wird "wie gesehen" verkauft. Miramané liefert keine Maßanfertigungen, es sei denn diese werden explizit vereinbart, preislich abgestimmt und schriftlich niedergelegt. Gewährleistungsansprüche gegen Miramané stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. Unfreie oder Nachporto behaftete Sendungen werden generell verweigert. Garantielieferungen erfolgen im Gegenzug portofrei. Ware, die auf Wunsch des Kunden in Sonderaufmachung geliefert wurde, kann -ausser bei schweren Mängeln- nicht zurückgenommen werden. Unsere Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung, Wandlung, Minderung oder Nachbesserung.


8.Eigentumsvorbehalt
Miramané behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen oder noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes vor. Bei lautender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung.

9.Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorkasse, oder per Nachnahme zahlbar, soweit nicht weiteres vereinbart ist. Sind bereits Zinsen und weitere Kosten zur Beitreibung entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Der Käufer ist zur Aufrechnung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind. Teillieferungen und Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden. Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf dem Bankkonto von Miramané gutgeschrieben ist. Miramané ist zum sofortigen Rücktritt vom Liefervertrag berechtigt, wenn uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen. Hält Miramané weiter an dem Vertrag fest, sind wir berechtigt, Vorauszahlungen, Bankbürgschaft oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Miramané steht das Recht zu, den in Verzug befindlichen Käufer von der weiteren Belieferung auszuschalten, auch wenn entsprechende Lieferverträge geschlossen worden sind. Vom Verzugszeitpunkt an ist Miramané berechtigt, unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens, Zinsen in Höhe der banküblichen Debetzinsen, mindestens 3% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz, zu berechnen. Der Käufer trägt die gesamten Beitreibungs-, etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten.

10.Lieferbarkeit
Die Lieferung aller unserer Produkte erfolgt im Normalfall ab Lager. Erfragen Sie bitte die Lieferzeiten. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. Weitere Ansprüche des Bestellers wegen Verzuges sind ausgeschlossen.

11.Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen, sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Miramané und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Andere nationale Rechte, ebenso das einheitliche internationale Kaufrecht (EKA, EKAG) werden ausgeschlossen. Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, wird Berlin als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten vereinbart.

12. Unwirksame Klauseln
Sollten einzelne Bedingungen dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen hiervon unberührt. Unwirksame Vertragsbestandteile werden durch solche ersetzt, die den Sinn der unwirksamen Bestandteile wiedergeben und nach geltendem Recht zulässig sind.


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Die Geschäftsleitung
Segelfliegerdamm 89
12487 Berlin
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