miramané mode berlin
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Stand: 01.01.2017
1.Allgemeines
Die
Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen
ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen der
Firma Miramané Mode Berlin, im nachfolgenden Miramané
genannt. Diese gelten somit auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich
vereinbart werden Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder
Leistungen gelten diese Bedingungen als anerkannt. Entgegenstehende
Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Käufers werden nur
anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart
sind. Nebenabreden und Ergänzungen des Vertrages sind
rechtsunwirksam, soweit sie nicht schriftlich von der
Geschäftsleitung der Firma Miramané bestätigt worden
sind. Unsere Lieferung und Leistungen basieren auf den allgemeinen
Geschäftsbedingungen der deutschen Textilindustrie, jeweils
neueste Fassung
2.Angebote
Alle
Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Abbildungen sind
unverbindlich. Verbesserungen oder Änderungen der Leistung sind
zulässig, soweit sie dem Käufer unter Berücksichtigung
der Interessen von Miramané zumutbar sind. Stornierungen von
Bestellungen sind längstens innerhalb von 24 Stunden möglich.
Miramané übernimmt keine Garantie für die angegeben
Lieferfristen.
3.
Preisstellung
Im Grosshandel gelten die Preise zzgl. der
gesetzliche Mehrwertsteuer. Im Einzelhandel sind die Preise inclusive
der gesetzlichen Mehrwertsteuer ausgewiesen. Soweit nichts anderes
vereinbart ist, ist Miramané an die in Ihren
Verbindlichen Angeboten enthaltenen Preise für 14 Tage ab
Angebotsdatum gebunden. Maßgebend sind die in der
Auftragsbestätigung/Angebot von Miramané genannten
Preise. Zusätzliche Leistungen, die im Angebot nicht enthalten
sind, werden gesondert berechnet. Die Geltendmachung von
Zurückbehaltungsrechten oder die Aufrechnung mit irgendwelchen
Gegenforderungen des Bestellers ist ausgeschlossen, außer die
Ansprüche des Bestellers sind rechtskräftig festgestellt.
Angebote erfolgen, wenn nicht anders vereinbart, stets in Euro.
Während der Lieferzeit eintretende Kurs-, Fracht- und
Zolländerungen berechtigen den Verkäufer zu entsprechender
Preisänderung auch nach Abschluß des Vertrages
4.a)Lieferung
Die
Lieferung erfolgt auf Kosten des Käufers/Bestellers per
Nachnahme. Die Kosten hierfür hat der Käufer zu
Tragen.(ACHTUNG: Die Post verlangt für
Nachnahme-Pakete
zusätzliche Zustellgebühren, die nicht
auf der Rechnung ausgewiesen sind)
Wird eine angekündigte
Nachnahmesendung nicht abgenommen, lagern wir die Sendung auf Kosten
des Bestellers. Eine erneute Lieferung ist nur gegen Vorkasse
möglich. Die geleistete Anzahlung wird mit unseren Kosten
verrechnet.
4.b)Lieferung
ins Ausland
Bei Zahlungen/Lieferungen im
Außenwirtschaftsverkehr gehen sämtliche Kosten, Spesen,
Zölle, Gebühren, Ausfuhrabgaben zu Lasten des Empfängers.
Werden von Miramané gelieferte Waren vom Besteller exportiert,
so hat der Besteller bei der Ausfuhr die jeweiligen gesetzlichen
Bestimmungen zu beachten. Die Ware wird nur gegen Vorkasse
ausgeliefert.
4.c) Gefahrenübergang
Die Gefahr
geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den
Transport ausführende Person übergeben worden ist, oder
zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Wird
der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die
Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
5.Retouren / Warenrücknahme
Miramané behält sich das Recht vor, Retour Anträge nur in Verbindung mit einer Gutschrift bzw. einem Warenaustausch mit Artikeln aus dem Aktuellem Sortiment zu genehmigen. Währungsbeträge / Gutschriften werden nicht an den Käufer zurückerstattet.
6.
Haftung / Schäden
Miramané haftet nicht für
Schäden, die durch Miramané Produkte entstanden sind,
außer bei Nachweis von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Für Vermögensschäden haften wir nur bei Vorsatz. Für
Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung,
unerlaubten Handlungen, Organisationsverschulden, Verschulden bei
Vertragsabschluß haftet Miramané nur, wenn ihr bzw.
ihren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
zur Last fällt.
7.Garantie
Alle
Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung unserer
Produkte, Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen,
befreien den Käufer jedoch nicht von eigenen Prüfungen und
Versuchen. Der Käufer hat die Ware, soweit zumutbar auch durch
eine Probeverarbeitung bei Eingang auf Mängel bezüglich
Beschaffenheit und Einsatzzweck hin unverzüglich zu untersuchen,
andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Im Einzelhandel gilt eine
Vollgarantie. Das heißt, Reparatur bzw. der Umtausch der
defekten Teile erfolgt kostenlos. Ein etwaiger Garantieaustausch
erfolgt nach unserem Ermessen. Garantieleistungen können
erfolgen, wenn folgende Punkte erfüllt sind: - Eine Kopie
der Rechnung und ein Begleitschreiben mit Fehlerbeschreibung muß
beiliegen. Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen
Einverständnis zurückgesandt werden. Die Gewährungsfrist
beginnt mit dem Lieferdatum (und beträgt, wenn nicht anders
angegeben, 6 Monate) Der Käufer muß Miramané
etwaige Mängel unverzüglich, jedoch spätestens 1 Woche
nach Kenntnisnahme schriftlich mitteilen. Nach Ablauf dieser Frist
ist Miramané frei von jeder Gewährleistungspflicht
Unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung, sowie
Fremdeingriff hat zur Folge, daß Gewährleistungsansprüche
ausgeschlossen sind. Eine Haftung für normale Abnutzung ist
ausgeschlossen. Bei Sonderposten/Sonderpreisen ist kein Umtausch
möglich. Herabgesetzte Ware wird "wie gesehen"
verkauft. Miramané liefert keine Maßanfertigungen, es sei denn diese werden explizit vereinbart, preislich abgestimmt und schriftlich niedergelegt. Gewährleistungsansprüche gegen Miramané
stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
Unfreie oder Nachporto behaftete Sendungen werden generell
verweigert. Garantielieferungen erfolgen im Gegenzug portofrei. Ware,
die auf Wunsch des Kunden in Sonderaufmachung geliefert wurde, kann
-ausser bei schweren Mängeln- nicht zurückgenommen werden.
Unsere Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich nach
unserer Wahl auf Ersatzlieferung, Wandlung, Minderung oder
Nachbesserung.
8.Eigentumsvorbehalt
Miramané
behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen
bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der
Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen
oder noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchen
Rechtsgrundes vor. Bei lautender Rechnung gilt das vorbehaltene
Eigentum als Sicherung der Saldoforderung.
9.Zahlungsbedingungen
Die
Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorkasse, oder per Nachnahme
zahlbar, soweit nicht weiteres vereinbart ist. Sind bereits Zinsen
und weitere Kosten zur Beitreibung entstanden, wird die Zahlung
zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die
Hauptforderung angerechnet. Der Käufer ist zur Aufrechnung oder
Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt worden sind. Teillieferungen und Teilleistungen können
gesondert in Rechnung gestellt werden. Eine Zahlung gilt erst als
erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf dem Bankkonto von Miramané
gutgeschrieben ist. Miramané ist zum sofortigen Rücktritt
vom Liefervertrag berechtigt, wenn uns Umstände bekannt werden,
die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen. Hält
Miramané weiter an dem Vertrag fest, sind wir berechtigt,
Vorauszahlungen, Bankbürgschaft oder Sicherheitsleistungen zu
verlangen. Miramané steht das Recht zu, den in Verzug
befindlichen Käufer von der weiteren Belieferung auszuschalten,
auch wenn entsprechende Lieferverträge geschlossen worden sind.
Vom Verzugszeitpunkt an ist Miramané berechtigt, unter
Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens, Zinsen in Höhe
der banküblichen Debetzinsen, mindestens 3% über dem
jeweiligen Bundesbankdiskontsatz, zu berechnen. Der Käufer trägt
die gesamten Beitreibungs-, etwaige Gerichts- und
Vollstreckungskosten.
10.Lieferbarkeit
Die Lieferung
aller unserer Produkte erfolgt im Normalfall ab Lager. Erfragen Sie
bitte die Lieferzeiten. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und
Teilleistungen jederzeit berechtigt. Weitere Ansprüche des
Bestellers wegen Verzuges sind ausgeschlossen.
11.Anwendbares
Recht
Für diese Geschäftsbedingungen, sowie die
gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Miramané und dem Käufer
gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend
vereinbart. Andere nationale Rechte, ebenso das einheitliche
internationale Kaufrecht (EKA, EKAG) werden ausgeschlossen. Soweit
der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, wird Berlin als
ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten
vereinbart.
12. Unwirksame Klauseln
Sollten einzelne
Bedingungen dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt die
Wirksamkeit des Vertrages im übrigen hiervon unberührt.
Unwirksame Vertragsbestandteile werden durch solche ersetzt, die den
Sinn der unwirksamen Bestandteile wiedergeben und nach geltendem
Recht zulässig sind.
Wichtiger Hinweis zu allen
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Miramané
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12487
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